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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der Universum Geschirrverleih & Eventausstattung GmbH

Wer sind wir?

Universum Geschirrverleih & Eventausstattung GmbH
Niederlassung Berlin, Charlottenstraße 1, 10969 Berlin
Niederlassung Potsdam, Wetzlarer Straße 22, 14482 Potsdam
Stand 06/2018

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Mieter und der Universum Geschirrverleih & Eventausstattung GmbH (Vermieter) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Alle Angebote des Vermieters sind frei bleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande. Gemietete Artikel sind Eigentum des Vermieters. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, bei Bedarf in Einzelfällen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. Die Mindestgröße für Mietaufträge liegt bei einem Warenwert von 100,00 Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

2. Mietpreis

Der Mietpreis eines Artikels wird durch die jeweils aktuelle Preisliste bestimmt und gilt für drei Werktage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag. Für jeden weiteren Miettag wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % des Nettomietpreises berechnet. Die Mietgebühr fällt auch dann an, wenn der Mieter die Mietartikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgibt. Im Fall einer verspäteten Rückgabe fällt für jede neu angefangene Mieteinheit die volle Mietgebühr an. Der Mieter hat bei verspäteter Rückgabe den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sollte ausschließlich Mietwäsche gemäß unserer aktuellen Mietwäsche Preisliste bezogen werden, beträgt die Mietdauer 7 Kalendertage inklusive Empfangs- und Rückgabetag. Die Transportkosten betragen in diesem Fall jeweils 14 Euro netto pro Fahrzeug und Fahrt. Bei nicht termingerechter Rückgabe der Mietwäsche berechnen wir für jeden verspäteten Tag 50 % des vereinbarten Mietpreises zusätzlich. Der Mietwäsche Service richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, die regelmäßig Mietwäsche bei uns bestellen.

3. Mietzeitraum

Die Mietware wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums muss der Vermieter schriftlich zustimmen. Falls der Mieter die Mietartikel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Der Mietpreis erhöht sich bei verspäteter Rückgabe gemäß Punkt 2 der AGBs.

4. Übergabe und Rückgabe

Die Mietartikel werden dem Kunden in tafelsauberem Zustand übergeben. Wird der Vermieter infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche Haftung. Untere höhere Gewalt fallen insbesondere schlechtes Wetter, Brand, Explosion, Austritt gefährlicher Stoffe / Gase etc. Der Mieter hat bei der Übernahme der Mietartikel diese auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und mögliche Mängel dem Vermieter sofort zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Bei Selbstabholung der Mietware hat der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge zu tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Sofern nichts vereinbart ist, gilt, dass die Mietware vom Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht wird. Der Mieter erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen oder in Verlust geratene Artikel haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwertes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess beim Vermieter ermittelt. Eine sofortige Zählung vor Ort beim Mieter oder sofort bei der Rückgabe beim Vermieter muss vorher schriftlich vereinbart werden. Für die dafür entstehenden Kosten kommt der Mieter auf. Der Mieter hat die Mietartikel dem Vermieter so zurück zu geben, dass der Vermieter dieses sofort maschinell reinigen kann. Grobe Essensreste und Fettreste hat der Mieter zu entfernen. Bei extremer Verschmutzung der Mietware hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich angefallenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (Tischdecken, Hussen etc.) sind dem Vermieter immer trocken zurück zu geben. Textilien mit Stockflecken, Brandlöchern oder anderen nicht mehr entfernbaren Verschmutzungen können nicht mehr vermietet werden. Die dafür anfallenden Wiederbeschaffungskosten trägt der Mieter. Ab einer Mindestauftragsgröße von 200,00 Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt. ist eine Lieferung und Abholung durch den Vermieter gegen Aufpreis möglich. Der Vermieter plant die Lieferung so ein, dass der Mieter die Mietware rechtzeitig vor Beginn seiner Veranstaltung nutzen kann. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Die Mietartikel werden bis hinter die erste ebenerdige Tür geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport mit einem LKW geeignet ist. Entstehende zusätzliche Transportkosten, die z.B. durch zu schmale oder versperrte Zugangswege, oder durch noch nicht vollständig zur Abholung bereitgestellte Mietartikel entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Am vereinbarten Abholtag muss die Mietware vollständig und abholbereit – so wie es bei der Übergabe am Liefertag gestanden hat - hinter der ersten ebenerdigen Tür bereit stehen. Die Kosten, die dem Vermieter durch weitere oder verspätete Abholfahrten entstehen, trägt der Mieter. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die endgültige Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters erfolgt. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigungen an der Mietware entstehen. Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung. Unsere Transportkosten beinhalten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste, ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung der Mietware sollte der Mieter oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein. Auf- und Abbau und Einsammeln der Mietartikel sind im Mietpreis nicht enthalten. Für Transporte innerhalb Potsdams berechnen wir je Fahrt für Anlieferung oder Abholung 27,50 Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt., für Transporte in Berlin entstehen Transportkosten je Fahrt für Anlieferung oder Abholung in Höhe von 45 Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt. und für entferntere Lieferungen sowie Aufträge mit einem Netto-Warenwert von mehr als 2.000,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. werden die Kosten für den Lieferservice individuell vereinbart. Für den Transport der Mietware in Gebäuden, über Treppen, über nicht befahrbare Flächen etc. stellen wir je angefangene Stunde und Mitarbeiter 26,50 Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung. Bei Selbstabholung entfallen die Transportkosten.

5. Versicherung

Die Mietobjekte sind während der Mietzeit nicht diebstahlversichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen. Dies beinhalten sowohl Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung entstehen als auch Schäden infolge höherer Gewalt wie Diebstahl, Brand, Unwetter, Wasser, Hagel oder Vandalismus. Eingriffe und Veränderungen an den Artikel dürfen nicht vorgenommen werden. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter die geliehenen Artikel für die Dauer des Ereignisses zu versichern.

6. Zahlungsbedingungen

Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Übernahme der Mietware fällig. Der Vermieter ist jederzeit und ohne Begründung berechtigt eine angemessene Kaution zu erheben, die dem Mieter zurückgezahlt wird, nachdem exakte Bruch- und Verlustmengen der Mietgegenstände ermittelt worden sind. Für die Angabe der richtigen Rechnungsadresse ist der Mieter verantwortlich. Für jede Änderung der Rechnungsadresse bezahlt der Mieter eine Aufwandsgebühr in Höhe von 7,50 €.

7. Stornierung eines Auftrages

Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 45 Tage vor Beginn des Ereignisses möglich und muss schriftlich erfolgen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

8. Zelte

Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 45 Tage vor Beginn des Ereignisses möglich und muss schriftlich erfolgen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

9. Urheberrecht / Abbildungen / Fotos

Dem Vermieter ist es gestattet, zu Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen von den Örtlichkeiten der Veranstaltung des Mieters zu fertigen.

10. Vertragsänderungen / Teilnichtigkeit

Ergänzungen, Änderungen oder sonstige von diesen Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.